Berlin, 07. Juli 2022. Heute Abend beschließt der Deutsche Bundestag voraussichtlich die Änderungen am Energiesicherungsgesetz und das Ersatzkraftwerke-Bereithaltungsgesetz. Für die Gaswirtschaft kommentiert die Beschlüsse Dr. Timm Kehler, Vorstand von Zukunft Gas:
Kommentar zum Energiesicherungsgesetz (EnSiG):
„Wir sehen einer Finanzkrise im Gashandel ins Auge, gegen die dringend etwas unternommen werden muss. Die sehr teure Ersatzbeschaffung verursacht erhebliche Mehrkosten, die das gesamte System gefährden. Ohne Regeln zur Preisanpassung drohen Insolvenzen systemkritischer Unternehmen, die aktuell unter Hochdruck versuchen, die Versorgung ihrer Kunden zu gewährleisten. Daher ist es richtig, wenn der Staat hier unterstützend eingreift. Besonders der §29 ermöglicht schnelle Hilfen, um die Versorgung zu sichern. Mittelfristig wird ein Umlagesystem nach §26 die Lösung sein, damit die Mehrkosten, die durch Putins Krieg entstanden sind, von allen gemeinsam getragen werden.“
Kommentar zum Ersatzkraftwerke-Bereithaltungsgesetz (EKBG):
„Der Beschluss des Ersatzkraftwerke-Bereithaltungsgesetz sieht keine Pönale für die Stromerzeugung mit Erdgas vor. Die Gaswirtschaft begrüßt dies ausdrücklich. Die hohen Beschaffungspreise sorgen auch ohne künstliche Markteingriffe durch den Gesetzgeber für eine Verschiebung im Strommix. Zudem kommt, dass etwa zwei Drittel der Gaskraftwerke in Deutschland Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK) sind, die neben Strom auch Wärme erzeugen. Über KWK-Anlagen werden im gesamten Bundesgebiet auch zahlreiche private Haushalte über die Fernwärme versorgt. Rund 15 Prozent der Deutschen heizen mit Fernwärme, auch diese Kunden müssen geschützt werden.
KWK-Anlagen spielen aber auch für die Energiewende eine unerlässliche Rolle. Sie gleichen die schwankende Stromerzeugung der erneuerbaren Energien aus und leisten so einen großen Beitrag zur Versorgungssicherheit. Nach den jetzt beschlossenen Gesetzen muss sich die Bundesregierung daher umgehend an die Schaffung von Kapazitätsmechanismen machen. Erst die Vergütung von vorgehaltener Kapazität schafft einen Business Case für Investoren und garantiert, dass auch in Zukunft ausreichend effiziente KWK-Anlagen errichtet werden.“