- Der delegierte Rechtsakt zur EU-Erneuerbaren-Richtlinie setzt zu strenge Kriterien für Elektrolyseanlagen
- Beschleunigter Wasserstoffhochlauf auch für die Unabhängigkeit von Energieimporten bedeutsam
- Kehler: „Die strengen Entstehungskriterien für grünen Wasserstoff stehen einem schnellen Wasserstoff-Markthochlauf entgegen. Der Betrieb von Elektrolyseanlagen darf nicht durch zu viele Vorgaben erschwert werden.“
Berlin, 24. Mai 2022. Die EU-Kommission hat am Freitag den delegierten Rechtsakt zur EU-Erneuerbaren-Richtlinie vorgelegt. Damit definiert die EU-Kommission ihre Kriterien für grünen Wasserstoff. Bereits im Vorfeld kritisierten Elektrolyseurhersteller und Gasbranche die Kriterien als zu streng. Die EU-Kommission weichte sie daraufhin zwar auf, allerdings stehen sie immer noch nicht im Einklang mit einem schnellen Markthochlauf der Wasserstoffwirtschaft, kritisiert der Branchenverband Zukunft Gas.
Kernelement der Regelung ist, dass der Wasserstoff aus einer Erneuerbaren Energien-Anlage stammen muss, die neu und ohne Förderung errichtet wurde. Zudem muss per stündlicher Bilanz nachgewiesen werden, dass die Wasserstoffproduktion zeitlich mit der Produktion des erneuerbaren Stroms synchronisiert ist. Außerdem dürfen die Anlagen nur dann Wasserstoff produzieren, wenn sie fast zeitglich auch Strom erzeugen.
„Die strengen Vorgaben der EU-Kommission für grünen Wasserstoff verkomplizieren den Betrieb von Elektrolyseanlagen maßgeblich,“ kommentiert Dr. Timm Kehler, Vorstand des Branchenverbands Zukunft Gas. „Wird der Betrieb von Elektrolyseuren mit hohem bürokratischem Aufwand verbunden, wird der Betrieb von diesen Anlagen nicht nur unattraktiv, sondern der produzierte Wasserstoff wird auch teurer.“
Die strengen Vorgaben für die Erzeugung von grünem Wasserstoff, stehen zudem in Widerspruch zu den „Repower EU“-Plänen, die vergangene Woche von der EU-Kommission vorgestellt wurden. Das Paket beinhaltet kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen, um die russischen Energieimporte zu reduzieren. Insbesondere die langfristigen Maßnahmen bauen zum großen Teil auf der Nutzung von grünem Wasserstoff auf, der zur Hälfte durch Importe und zur Hälfte in heimischer Produktion hergestellt werden soll. Laut EU-Kommission braucht es dafür eine Elektrolyseurkapazität von 123 GW.
„Mit „Repower EU“ stellt die EU-Kommission einen ambitionierten Plan vor, wie Europa von den russischen Energieimporten unabhängig werden kann. Die Pläne zeigen vor allem eins: Wir müssen den Aufbau neuer Infrastrukturen beschleunigen. Das gilt sowohl kurzfristig für LNG als auch langfristig für Wasserstoff. Marktbeschränkende und -hemmende Vorgaben, wie im Entwurf für diesen delegierten Rechtsakt, sind daher kontraproduktiv und müssen im weiteren Rechtsetzungsverfahren deutlich entschärft werden,“ so Kehler. „Die deutsche Gaswirtschaft ist willens, hier ihren Beitrag zu leisten. Denn Wasserstoff stärkt nicht nur unsere Versorgungssicherheit, sondern ist der Schlüssel für eine erfolgreiche Energiewende und das Erreichen der Klimaschutzziele in Deutschland und Europa.“